Kanzlei Aktuelles AGB-Recht Arbeitsrecht Internetrecht Vertriebsrecht Verkehrsrecht
Home AGB-Recht AGB-Informationen

AGB-Recht


AGB-Kosten AGB-Informationen AGB-Erstellung AGB-Überprüfung AGB-Klauseln AGB-Lexikon

Impressum - Datenschutz Kontakt Sitemap


Was sind Allgemeine Geschäftsbedingungen?

Gemäß der gesetzlichen Definition aus § 305 Abs. 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sind allgemeine Geschäftsbedingungen alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen Vertragspartei bei Abschluss eines Vertrages stellt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen legen mithin für eine Vielzahl von Veträgen mit unbestimmten Vetragspartnern den Vetragsinhalt im Voraus fest.

Bedeutung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen


Hintergrund der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist zumeist der Gedanke an die Rationalisierung von Geschäftsprozessen.
Gerade im Bereich von Massengeschäften ist es für den einzelnen Unternehmer kaum möglich jeden einzelnen Vertrag mit dem Vertragspartner inhaltlich einzeln auszuhandeln. Derartiges Vorgehen ist zeit- und kostenintensiv und daher wirtschaftlich kaum vertretbar.
Ein Großteil der Unternehmer (unabhängig ob im offline oder online -Bereich) bedient sich daher vernünftigerweise allgemeiner Geschäftsbedingungen, auf Grundlage derer er z.B. Waren verkauft oder Dienstleistungen anbietet.

Nicht immer steht aber der Rationalisierungsgedanke als alleiniges Ziel im Vordergrund. Zumeist zielt die AGB-Verwendung auch darauf ab, gesetzliche Regelungen zugunsten des AGB-Verwenders und damit zwangsläufig auf Kosten des Vertragspartners, abzuändern.
Solange ein solches Vorgehen im Rahmen bleibt, nicht gegen das Gesetz verstößt und mit dem Rationalisierungsgedanken in Einklang steht, ist derartiges nicht zu beanstanden. Oftmals werden jedoch die Grenzen des Erlaubten überschritten, was zwangsläufig Unwirksamkeit zur Folge hat.

Werden in solchen Fällen AGB dennoch im Geschäftsverkehr verwandt, ist der Verwender nicht nur der Gefahr von Streitigkeiten ausgesetzt, sondern er bietet auch noch Angriffsfläche für Abmahnungen etc.

Beachtlich ist ebenfalls, dass ein Großteil von verwendeten AGB durch „jahrelangen“ Einsatz veraltet ist oder nicht das regelt, was vernünftigerweise hätte geregelt werden sollen.

Viele AGB sind mithin unwirksam, was letztlich dazu führt, dass wieder das Recht gilt, das der Verwender zuvor zu seinen Gunsten abändern wollte.

Sofern Sie Fragen zu AGB haben oder professionelle AGB-Erstellung bzw. Überprüfung in Anspruch nehmen möchten, können Sie uns unter der Rufnummer 0 61 82 - 89 580 oder jederzeit über den Kontaktbereich Thole & Breitmoser Rechtsanwälte erreichen.