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AGB-Lexikon

Das nachfolgende "Lexikon" stellt lediglich einen von uns ausgewählten Auszug von Begriffen im Zusammenhang mit Allgemeinen Geschäftsbedingungen dar und erhebt weder Anspruch auf Vollständigkeit, noch auf Richtigkeit. Gerne nehmen wir Vorschläge für weitere Begriffe mit in das AGB-Lexikon auf.

Wir wünschen viel Spaß beim Lesen und Recherchieren !

AGB

AGB – ist ein gängiges Kürzel für den Begriff „Allgemeine Geschäftsbedingungen“, häufig auch abgekürzt mit AGB´s, AGBs oder AGBen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen – alle für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Partei einer anderen Partei bei Abschluss eines Vertrages stellt; geregelt sind die gesetzlichen Grenzen zur Stellung von AGB im deutschen Zivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch, §§ 305 bis 310 BGB

Anfechtung

Anfechtung -

Ausschluss

Ausschluss -

Ausschlussfrist

Ausschlussfrist -

Bedingungen

Bedingungen -

Inhaltskontrolle

Inhaltskontrolle - gesetzlich in § 307 BGB geregelt und soll einer unangemessenen Benachteiligung des Vertragspartners vorbeugen, wird häufig an der Rechtsprechung zu „Treu und Glauben“ gemessen

Leichte Fahrlässigkeit

Leichte Fahrlässigkeit - siehe Fahrlässigkeit

Salvatorische Klausel

Salvatorische Klausel – oftmals wird mit einer solchen Regelung versucht, den Rest einer unwirksamen Regelung zu erhalten, solche Regelungen sind häufig vollständig unwirksam

Weiteres zur Salvatorischen Klausel finden Sie auch bei Wikipedia.

Schaden

Schaden - kann einer Partei entstehen, wenn die andere Partei z.B. eine Pflicht verletzt und der anderen Partei dadurch einen Schaden verursacht hat; Schäden können an Leben, Körper und Gesundheit, aber auch entfallener Gewinn, am Eigentums und sonstigen Gütern entstehen

Schadensersatz

Schadensersatz – wird häufig vereinbart, für den Fall, dass eine Vertragspartei bestimmte Pflichten nicht einhält, als Ersatz für diese Pflichtverletzung erhält eine Partei hierfür Ersatz

Weiteres zum Schadensersatz finden Sie auch bei Wikipedia.

Schriftform

Schriftform – in § 126 BGB geregelt und bedeutet, dass eine Erklärung eigenhändig durch die jeweilige Partei unterzeichnet werden muss

Schuldverhältnis

Schuldverhältnis – gegenseitiges Vertragsverhältnis oder Geschäftsbeziehung, die zwei Parteien vertraglich bindet und besondere Rechte und Pflichten auferlegt

Textform

Textform – in § 126b BGB geregelt und bedeutet, dass eine Erklärung in Schriftzeichen wiedergegeben werden muss, die zur dauerhaften Wiedergabe geeignet ist, z.B. Email

Transparenz

Transparenz – AGB müssen, um wirksam zu sein, klar und verständliche Regelungen beinhalten, die Sprache muss allgemein verständlich sein; z.B. dürfen Überschriften in AGB nicht irreführend sein oder Regelungen in anderen Klauseln „versteckt“ werden

Überraschende Klausel

Überraschende Klauseln – sind Klauseln, die für das Vertragsverhältnis derart ungewöhnlich sind, dass man mit ihnen unter keinen Umständen zu rechnen braucht; als unwirksame Klauseln werden sie niemals Vertragsbestandteil

Unwirksamkeit

Unwirksamkeit – wenn einzelne Klauseln oder die gesamten AGB keine Geltung haben, weil sie beispielsweise gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen oder eine Partei unangemessen benachteiligen

Verjährung

Verjährung – in §§ 194 ff. BGB geregelt und bedeutet, dass nach einem bestimmten zeitlichen Ablauf von einem anderen ein bestimmtes Tun oder Unterlassen (Ansprüche, wie z.B. Forderungen, Schadensersatz etc.) nicht mehr verlangt werden kann

Verjährungsfrist

Verjährungsfrist – die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt gemäß § 195 BGB drei Jahre, innerhalb dieser Zeit muss ein evtl. Anspruch geltend gemacht werden. Sie kann bei Mängelansprüchen gebrauchter Sachen auf ein Jahr verkürzt werden.

Vertragsbindung

Vertragsbindung – geregelt in § 145 BGB, demnach ist jeder an seine Erklärung gebunden, die auf Abschluss eines Vertrages gerichtet ist, es sei denn, die Bindung wird vorher ausdrücklich ausgeschlossen; häufig in Online-Shop-AGB verwendet



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