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AGB-Klauseln


Nachfolgend finden Sie weitere Informationen zu Klauseln, Musterklauseln und AGB-Bedingungen


Muster-Klauseln sollten Sie keinesfall ungeprüft übernehmen.
AGB-Klauseln sind in der Regel auf den jeweiligen Einzelfall anzupassen und mit den jeweiligen rechtlichen Bedürfnissen des Einzelnen abzustimmen.



"Musterklauseln fehl am Platz"


Nachfolgend finden Sie typische Klauseln, die immer wieder in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu finden sind, die jedoch die Unwirksamkeit der einzelnen Klausel und unter Umständen sogar die völlige Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge haben können.

Pauschaler Schadensersatz


„Im Fall eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag können wir einen pauschalen Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 20% verlangen“

Diese Klausel verstößt gegen § 309 Nr. 5 BGB und ist unwirksam. Danach sind vertragliche Klauseln unwirksam, wenn dem anderen Vertragsteil nicht ausdrücklich der Nachweis gestattet wird, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden sei.
Hierzu muss die Klausel entsprechend gestaltet sein, weshalb auf die Formulierung besonders Wert gelegt werden sollte.

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Haftungsausschluss


„Wir haften weder für Schäden auf Grund vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung.“

Solche Klauseln verstoßen regelmäßig gegen geltendes Recht, insbesondere gegen § 309 Nr. 7a BGB. Zwar kann ein Haftungsausschluss bzw. eine Haftungsbegrenzung vereinbart werden, jedoch muss der Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit hiervon ausnehmen. Darüber hinaus sind Haftungsausschlüsse bei Vorsatz nicht möglich.

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Gewährleistung


„Wir räumen Ihnen eine Gewährleistung von sechs Monaten ein.“

Eine kürzere Gewährleistung als die gesetzlich vorgesehene Mangelhaftung verstößt gegen § 438 BGB. Gegenüber Verbrauchern darf die Mängelhaftung, auch Gewährleistung genannt, bei Neuwaren nicht kürzer als zwei Jahre sein, so die Regelung in § 475 Abs. 2 BGB. Bei gebrauchten Waren beträgt die Mangelhaftung ein Jahr. Diese Fristen dürfen nicht verkürzt werden. Sofern Sie noch ältere AGB benutzen, die vor dem 01.01.2002 erstellt wurden, sollten Sie diese AGB durch einen Anwalt überprüfen lassen. Gerne überprüfen wir Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf Grundlage der aktuellen Gesetzes- und Rechtslage.

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Rüge- und Untersuchungspflichten


„Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Binnen drei Tagen hat der Käufer bei offensichtlichen Mängeln diese dem Verkäufer zu melden. Danach gilt die Ware als akzeptiert und weitergehende Ansprüche können wegen offensichtlicher Mängel nicht geltend gemacht werden.“

Derartige Klauseln sind gegenüber Verbrauchern unwirksam und können nur unter bestimmten Voraussetzungen zwischen Kaufleuten wirksam vereinbart werden.


Wenn Sie Ihre "Allgemeinen Geschäftsbedingungen" hinsichtlich der Unwirksamkeit / Gültigkeit einzelner Klauseln überprüft haben möchten, so können Sie uns über den Kontaktbereich Thole & Breitmoser Rechtsanwälte jederzeit erreichen.

Übersicht über mögliche AGB´s und Vertragsklauseln



AGB bzw. AGB-Klauseln finden in vielen Bereichen Verwendung. Aus der nachfolgende Übersicht können Sie die entsprechenden Bereiche ersehen.

- Allgemeine Bausparbedingungen
- Allgemeine Versicherungsbedingungen
- Arbeitsverträge
- Architektenvertrag
- Auktionsbedingungen
- Automatenaufstellvertrag
- Autowaschanlage
- Bank-AGB
- Bewachungsvertrag
- Bierlieferungsvertrag
- Bürgschaft
- Darlehensvertrag
- Datenschutzklausel
- Direktunterrichtsvertrag
- ec-Bedingungen
- E-Commerce
- Erbbaurechtsvertrag
- Factoring
- Fertighausvertrag
- Fitnessvertrag
- Franchise
- Franchisevertrag
- Gebrauchtwagenkauf
- Geschäftsraummiete
- Grundschulddarlehen
- Haftpflicht
- Haftpflichtversicherung
- Haftpflichtversicherungsbedingungen
- Handelsvertretervertrag
- Heimvertrag
- Immobilienfonds
- Inkassobedingungen
- It-Verträge
- Konditionenempfehlung
- Kraftfahrzeugmiete
- Krankenhausaufnahmevertrag
- Kreditkartenvertrag
- Kreditkarte
- Leasing
- Leasingvertrag
- Maklervertrag
- Möbelkauf
- Möbelkaufvertrag
- Neuwagenkauf
- Neuwagenkaufvertrag
- Partnerschaftsvermittlung
- Partnerschaftsvermittlungsvertrag
- Prospekthaftung
- Prospekt
- Rechtsanwalt
- Rechtsanwaltsvertrag
- Reisebedingungen
- Steuerberater
- Subunternehmervertrag
- Telefonanlagenmiete
- Telekommunikationsvertrag
- Textilwirtschaft-Einheitsbedingungen
- Time-Sharing
- Time-Sharing-Vertrag
- Transportrecht
- Treuhandanstalt
- Versandhandel
- Vertragshändlervertrag
- Verwaltervertrag
- Wartungsvertrag
- Wirtschaftsprüfer
- Wohnraummiete



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