Notwendigkeit von AGB?
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) im Internet - Online-AGB
Immer wieder wird die Frage gestellt, ob es eine Pflicht zur Bereitstellung von AGB gibt.
Diese Frage kann einfach beantwortet werden: NEIN
Niemand wird vom Gesetzgeber verpflichtet, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu erstellen bzw. zu benutzen.
Liegen nämlich keine AGB vor, dann richten sich die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien ausschließlich nach dem Gesetz, was unter Umständen jedoch zu erheblichen Nachteilen für den Anbieter von Leistungen führen kann.
Nur mit Bereitstellung von AGB hat ein Anbieter also die Möglichkeit, entsprechende Haftungsrisiken auszuschließen und/oder den Vertrag seinen Wünschen anzupassen. Da die gesetzlichen Regelungen für eine Vielzahl von Fällen konzipiert und nicht auf die Bedürfnisse des Einzelnen zugeschnitten wurden, kann dem nur mit Erstellung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen und deren wirksamer Einbeziehung begegnet werden.
Zu bedenken ist außerdem, dass der Vertragspartner durch Verwendung von AGB seinerseits die Möglichkeit hat seine Rechtsposition zu verbessern.
Dem kann wirkungsvoll nur dadurch entgegengetreten werden, indem man selbst umfassende AGB verwendet. Denn nur so kommt man in vielen Fällen wieder zur Anwendung von Gesetzesrecht. Grundsätzlich gilt nämlich, dass bei Verwendung von AGB durch beide Vertragspartner, bei inhaltlich sich widersprechenden AGB wieder das Gesetzesrecht zur Anwendung kommt.
Dabei muss bei Verwendung von AGB regelmäßig auf Transparenz, Verständlichkeit der Regelungen, Zweifel bei der Auslegung sowie Gliederung und Darstellung geachtet werden. Abweichungen bzw. Fehler können schnell zur Unwirksamkeit einzelner Regelungen sowie unter Umständen zur Unwirksamkeit der gesamten AGB führen.
Wer seine AGB darüber hinaus auch im Internet benutzen möchte, hat auf weitere Vorgaben zu achten. Insbesondere ist das Auffinden der AGB auf der jeweiligen Internetseite, das Format sowie die Sprache (auch Vertragssprache) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bedeutung. Sollen beispielsweise die AGB in mehreren Sprachen zur Verfügung gestellt werden, bestehen verschärfte Anforderungen an eine Übersetzung.
Auf jeden Fall ist von einer Übersetzung der AGB mit sog. Übersetzungsmaschinen, die im Internet zu finden sind, dringlichst abzuraten. Es reicht nicht aus, die AGB einfach zu übersetzen, da nicht nur Kenntnisse der fremden Rechtssprache notwendig sind, sondern auch Kenntnisse des jeweiligen Rechtssystems. Rechtsbegriffe des deutschen Rechtssystems können schnell zu fehlerhaften Schlussfolgerungen im fremden Rechtssystem führen. In diesem Fall sollte, um Streitigkeiten zu vermeiden, immer die deutsche Sprachversion als die rechtsverbindliche festgelegt werden.