Klauseltypen
Salvatorische Klausel
Oftmals enthalten AGB eine so genannte Salvatorische Klausel.
Damit wird versucht bei Unwirksamkeit einer AGB-Klausel diese insoweit zu erhalten, als sie nach den gesetzlichen Bestimmungen gerade noch zulässig wäre. Die Salvatorische Klausel unterliegt regelmäßig dem Verbot der geltungserhaltenden Reduktion einer an sich unzulässigen Klausel. Deshalb sind Salvatorische Klauseln unzulässig und unwirksam.
Begründet wird dies damit, dass dem Kunden nicht zugemutet werden kann, den wirksamen Rest einer unwirksamen Klausel selbst zu ermitteln. Weiterhin soll der Verwender aus der Benutzung einer unzulässigen Klausel durch Erhaltung des gerade zulässigen Restes keine Vorteile ziehen können.