Kanzlei Aktuelles AGB-Recht Arbeitsrecht Internetrecht Vertriebsrecht Verkehrsrecht
Home AGB-Recht AGB-Informationen

AGB-Recht


AGB-Kosten AGB-Informationen AGB-Erstellung AGB-Überprüfung AGB-Klauseln AGB-Lexikon

Impressum - Datenschutz Kontakt Sitemap


Folgen unwirksamer AGB


Reichweite bei Unwirksamkeit

Eine teilweise Unvereinbarkeit einer AGB-Klausel mit den gesetzlichen Anforderungen führt grundsätzlich zur Unwirksamkeit der betreffenden Klausel.
Klauselteile, die aber abtrennbar und aus sich heraus der Inhaltskontrolle zugänglich sind, werden damit nicht automatisch unwirksam. Abtrennbar und damit eigenständig sind solche Teile einer Klausel, die einen selbständigen Regelungsgehalt haben. Von der Unwirksamkeit dieser aus mehreren Unterpunkten bestehenden Klausel ist aber auszugehen, wenn der übrig gebliebene Rest einen grundlegend anderen Sinn erhält.

Ist demnach eine AGB-Klausel nicht in eigenständige Teile trennbar oder widersprechen sämtliche Teile den gesetzlichen Anforderungen, ist die gesamte Klausel unwirksam.