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AGB im E-Commerce


Verwendung von AGB in Online-Shops (eBay & Co.)


Zahlreiche Dienstleitungsanbieter und Betreiber von E-Shops verwenden zum Zwecke des Verkaufs bei eBay und anderen Online-Marktplätzen sinnvoller Weise Allgemeine Geschäftsbedingungen.

Zumeist weisen diese AGB jedoch aus wettbewerbsrechtlicher (und auch vertragsrechtlicher) Sicht erheblichen Angriffsflächen auf.
Denn in vielen Fällen benutzt der AGB-Verwender entweder veraltete AGB die der neueren Rechtslage nicht mehr entsprechen, oder er setzt sich Verstößen gegen das Transparenzgebot aus, weil die verwandten AGB nicht an einer für den Käufer sichtbaren Stelle innerhalb des Angebots bereitgehalten werden.

Im Falle der Verwendung veralteter AGB ist es häufig so, dass der AGB-Verwender die von Ihm verwandten AGB irgendwoher aus dem Internet in das eigene Angebot kopiert. In diesem Fall wird in den wenigsten Fällen darauf geachtet, ob diese AGB überhaupt rechtsgültig sind oder ob sie das im „jeweiligen Einzellfall“ Erforderliche regeln.

Es ist mithin immer darauf zu achten, dass die verwandten AGB und die entsprechende Platzierung den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.