Impressum bei eBay
Impressum unter eBay - "mich" Seite
In einer neuen Entscheidung (Beschluss vom 11.05.2007 - 5 W 116/07) hat das Kammergericht Berlin über die Frage der Erreichbarkeit des Impressums bei eBay entschieden.
Laut Auffassung des Gerichts reicht es bei Internetauftritten unter eBay aus, dass das so genannte Impressum unter der so genannten "mich" - Seite erreicht wird. Die Schaltfläche „mich“ ist nach der Auffassung der Richter nicht anders zu beurteilen als Schaltflächen mit den Begriffen "Kontakt" und "Impressum“. Derjenige, der mit den Gepflogenheiten bei eBay vertraut sei, erwarte gerade unter der Schaltfläche „mich“ die nach § 5 TMG erforderlichen Anbieterdaten.
Das Gericht bezieht sich mit seiner Rechtsauffassung explizit auf die höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zu diesem Thema.