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Internetforen



In der zugrundeliegenden Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom 27.06.2007 – 12 O 343/06 hatte eine Initiative geklagt, die sich der Förderung von Reformen und der Steigerung des Wachstums sowie der Schaffung neuer Arbeitsplätze verschrien hatte.

Verklagt wurde ein Zeitschriftenverlag, der auf seiner Internetseite jedem namentlich registrierten Nutzer die Möglichkeit eröffnete, Kommentare in einem Diskussionsforum zu veröffentlichen. Im März 2006 wurde auf der Internetseite der Beklagten ein Beitrag eines Internetnutzers veröffentlicht, der die Klägerin unter anderem als „asozialen Desinformanten, Brunnenvergifter und Lügner“ bezeichnete und zu Aktionen gegen die Klägerin aufrief.

Der beklagte Zeitschriftenverlag löschte auf Aufforderung durch die Klägerin diesen Beitrag unverzüglich. Die Beklagte war jedoch nicht bereit, die Identität des betreffenden Autors bekannt zu geben. Eine verlangte Unterlassungserklärung lehnte die Beklagte ebenfalls ab.

In der daraufhin eingeleiteten Klage entschied nun das LG Düsseldorf, dass der Anbieter eines Diskussionsforums zwar grundsätzlich gemäß § 7 Abs. 2 TMG nach den allgemeinen Grundsätzen eines Störers auch für fremde Inhalte hafte, die zum Abruf bereitgehalten werden. Diese Störerhaftung dürfe aber nicht über Gebühr beansprucht werden, weshalb eine Haftung nur dann in Betracht käme, wenn bestehende Prüfungspflichten verletzt würden. Das Gericht sah keine allgemeine Überwachungspflicht für das Betreiben von Internetforen mit zahlreichen in die Tausende gehenden Beiträgen, die die Betreiber solcher Foren in technischer, persönlicher und wirtschaftlicher Hinsicht überfordern würde. Das Betreiben eines Internetforums würde, bei Annahme solch umfangreicher Überwachungspflichten aufgrund der Haftungsrisiken, unmöglich werden.

Die Pflicht zur Überwachung und Prüfung bestimme sich vielmehr danach, ob dem als Störer in Anspruch genommenen nach den Umständen des Einzelfalls eine Prüfung zuzumuten sei. Sofern eine Rechtsverletzung bekannt werde, so müsse der bekannt gewordene Beitrag nicht nur gelöscht oder gesperrt, sondern der Betreiber auch nachfolgend ihm technisch mögliche und zumutbare Maßnahmen ergreifen, um Vorsorge für zukünftige Rechtsverletzungen zu treffen.